Bildbeschreibung ist nicht vorhanden

[Update] Möchte die EU die besten TVs verbieten? Wie die neue Ökodesign-Richtlinie die TV-Zukunft bedroht

Andreas Müller7. MÄRZ 2023
Externe Inhalte

Um Ihnen Video mit weiteren Informationen zu Produkten und Dienstleistungen anzeigen zu können, arbeiten wir mit Youtube zusammen. Für das Anzeigen der Inhalte benötigen wir Ihre Zustimmung.

TURN ON

Ab März 2023 möchte die EU den Verkauf einiger der besten TVs wegen ihrer hohen Stromverbrauchswerte verbieten. Sofern sich nichts mehr an der geplanten Verschärfung des Energieeffizienzindex und der Ökodesign-Richtlinie ändert, verschwinden alle 8K-TVs sowie einige hochwertige 4K-Fernseher vom Markt. Hier erfährst du, was geplant ist und welche TVs betroffen sind.

Update 2: So reagieren die Hersteller

08.03.2023: Seit der CES 2023 zeichnet sich ab, dass die neuen Energieeffizienzrichtlinien für Fernseher zunächst nur geringe Auswirkungen haben. Hersteller wie Samsung, TCL und LG kündigten wie gewohnt neue 8K-TVs an. Und aktuelle Modelle, welche die neuen Effizienzkriterien nicht erfüllen, aber vor dem 1. März 2023 an den Handel ausgeliefert wurden, dürfen weiterhin verkauft werden.

Samsung löst das Problem bei neuen TVs mit einem Eco-Modus für den Werkszustand, wie schon im Artikel unten im Vorfeld spekuliert. Dieser ist auf eine sehr geringe Helligkeit begrenzt, bei der Ersteinrichtung weist der Hersteller die Nutzer allerdings gleich auf optionale Bildmodi hin. Damit bekommen die Nutzer das gewohnt helle Bild bei höherem Stromverbrauch. Es ist noch unklar, welche Lösung LG für die neuen 8K-TVs der Z3-Familie geplant hat.

Allerdings: Der Branchenverband gfu rügte die Energieeffizienz-Vorgaben der EU Ende Februar 2023 in einer Pressemitteilung. Um hellere, kontrastreichere und hochauflösendere Bilder liefern zu können, die sich Verbraucher zunehmend wünschten, benötigten die Geräte tendenziell mehr Strom. Während die neuen EU-Vorgaben aktuell also nur geringe Auswirkungen haben, könnte das bei zukünftigen Geräten und neuen Technologien anders aussehen. „Wenn Vorgaben dazu führen, dass technologischer Fortschritt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht stattfinden kann, dann sollten diese Vorgaben unbedingt den Realitäten angepasst werden“, sagte Dr. Sara Warneke, die gfu-Geschäftsführerin.

Update: EU bleibt bei Verschärfung

31.11.2022: Gegenüber der italienischen Zeitung DDay bestätigte die EU-Kommission Ende November 2022, dass man die neuen Obergrenzen nicht noch einmal überprüfen würde. Demnach wird der neue Energieeffizienzindex am 01. März 2023 ohne weitere Rezension in Kraft treten.

Es klingt dramatisch – und nach aktuellem Stand ist es das auch: Laut der für März 2023 geplanten EU-Ökodesign-Richtlinie in Verbindung mit einem verschärften Energieeffizienzindex für Fernseher würden einige der besten TV-Geräte zu viel Strom verbrauchen. Sie könnte dasselbe Schicksal ereilen wie die Glühbirne: ein EU-weites Verkaufsverbot, das sich auch auf andere Erdteile auswirken dürfte.

Die aktuelle EU-Regelung lautet, dass OLED-Fernseher etwas mehr Strom verbrauchen dürfen als LCD-TVs, darunter QLED- und miniLED-Geräte. 8K-Fernseher und die Luxusgeräte mit microLED-Technologie sind von der Verbrauchsobergrenze ausgenommen. Doch ab dem 1. März 2023 soll keine Displaytechnologie oder -auflösung mehr von der erlaubten Verbrauchsobergrenze ausgeschlossen werden. Für 4K-, 8K- und microLED-TVs gelten dann dieselben Regeln, auch wenn sie sich technisch stark unterscheiden.

So viel Strom dürfen TVs ab März 2023 noch verbrauchen

Das Fachmagazin FlatpanelsHD hat auf Grundlage des geplanten EU-Energieeffizienzindex für TVs berechnet, welche Leistungsaufnahme 4K- und 8K-Geräte ab März 2023 noch haben dürfen. Relevant ist der Stromverbrauch im SDR-Modus, dem Standard beim Bildgebungsverfahren von Fernsehbildschirmen, und nicht jener bei der qualitativ höheren Darstellung von HDR-Inhalten.

EigenschaftsnameLeistungsaufnahme
40 Zoll

48 Watt

42 Zoll

53 Watt

48 Zoll

66 Watt

55 Zoll

84 Watt

65 Zoll

112 Watt

75 Zoll

141 Watt

77 Zoll

148 Watt

83 Zoll

164 Watt

85 Zoll

169 Watt

88 Zoll

178 Watt

Herkömmliche 4K-LCD- und OLED-Geräte befinden sich größtenteils im Rahmen des Erlaubten, aber oft sehr nahe an der Grenze. Beispielsweise verbraucht der LG C2 OLED in 42 Zoll 52 Watt, was lediglich ein Watt vom zulässigen Maximum entfernt liegt.

Diese Fernseher sollen nicht mehr verkauft werden dürfen

Ein 8K HDR-Fernseher zeigt einen Wald mit Herbstlaub auf einem braunen Podest neben einer Zimmerpflanze.

stock.adobe.com/Tada Images

Die neuen QD-OLED-TVs von Sony und Samsung, deren Dioden etwas heller leuchten als die herkömmlicher OLEDs, verbrauchen in der Größe 65 Zoll zu viel Energie laut der neuen Ökodesign-Richtlinie. 113 Watt statt der erlaubten 112 Watt sind es beim Sony A95K, der Samsung S95B läuft mit 132 Watt.

Der 8K-Fernseher Samsung QN700B in 55 Zoll verbraucht mit 193 Watt mehr als doppelt so viel Strom, wie es die EU ab März 2023 gestatten möchte. Ähnliches gilt für alle 8K-Fernseher. Und der 110 Zoll große microLED-TV von Samsung verbraucht 842 Watt, seine innovative Technologie ist energieintensiver als andere. Doch auch die Leistungsaufnahme einiger herkömmlicher 4K-LCD-Fernseher liegt über dem erlaubten Maximum: Der 4K-LCD-TV Samsung QN95B in 55 Zoll mit miniLEDs nutzt 93 Watt, obwohl nur 84 Watt erlaubt sein werden.

Kurz gesagt: Alle 8K-TVs, größere QD-OLED-Fernseher, microLED-Geräte und einige 4K-LCD-TVs sollen ab März 2023 nicht mehr verkauft werden dürfen, sofern die EU an ihren Plänen festhält. Es handelt sich tendenziell um die Geräte mit der fortschrittlichsten Technik und der höchsten Bildqualität.

Ist es falsch, TVs mit hohem Stromverbrauch zu verbieten?

Eine Gruppe von Personen schaut ein Fußballspiel im Fernsehen und jubelt. Auf dem Teppich liegt ein Fußball.

stock.adobe.com/master1305

Angesichts hoher Stromkosten stellt sich die Frage, ob das drohende Verbot zu begrüßen ist. Leider könnte es gut sein, dass die EU wichtige technische Zusammenhänge übersieht. 8K-TVs verbrauchen aufgrund ihrer höheren Pixeldichte prinzipiell mehr Energie, um das Bild genauso hell darstellen zu können wie 4K-Geräte. Das Licht muss das dichtere Pixelnetz durchdringen können. Die QD-OLED-Fernseher bieten eine höhere Helligkeit als die meisten herkömmlichen OLED-TVs, was naturgemäß mehr Strom erfordert.

Die besten miniLED-Fernseher wie der Samsung S95B haben leistungsstarke LED-Lampen verbaut, um auch in hellen Räumen ein gutes Bild zu liefern. Die neuen microLED-TVs bestehen aus unzähligen winzigen LED-Lämpchen – sie ahmen das selbstleuchtende Prinzip der OLED-Geräte nach, nur ohne Einbrenngefahr. Dafür verbrauchen sie relativ viel Energie.

Die EU tut so, als zählten herkömmliche 4K-LCD-Fernseher, 8K-TVs, QD-OLED-TVs, miniLED-Fernseher und microLED-Geräte alle in dieselbe Geräteklasse, obwohl sie technisch völlig unterschiedlich sind. Die Geräte lassen sich aus diesem Grund in Hinblick auf den Stromverbrauch nicht über einen Kamm scheren.

Können die Hersteller etwas gegen das Verkaufsverbot tun?

Mann mit Fernbedienung vor einem Fernseher mit schwarzem Bildschirm und weißem Rauschen an einer weißen Wand.

stock.adobe.com/Andrey Popov

Theoretisch könnten die Hersteller eine Art EU-SDR-Bildmodus als Standard bei neuen Geräten einrichten, wie der TV-Journalist Caleb Denison auf Digital Trends schreibt. In diesem Modus würden die Fernseher so wenig Strom verbrauchen, dass sie die Vorgaben der EU erfüllen. Das bedeutet allerdings, dass das Bild sehr dunkel wäre, sobald die Kunden das Gerät zu Hause anschalten.

Das Fernsehbild würde viel schlechter aussehen als im Elektronikmarkt, in dem sie das Gerät vielleicht gekauft haben. Verkäufer müssten jedem Kunden einzeln erklären, dass er zu Hause vom EU-Bildmodus auf einen brauchbaren Bildmodus manuell umschalten muss – in der Regel bedenken und tun Verbraucher das nämlich nicht. Die Verkäufer müssen dann hoffen, dass der Kunde das Gerät nicht enttäuscht zurückbringt.

Vielleicht könnte man den Kunden eine gesonderte Anleitung mitgeben für die Ersteinrichtung, um ein vernünftiges Bild zu bekommen. Die Erwartungshaltung der Kunden ist allerdings, dass ein Gerät nach dem Einschalten richtig funktioniert. Nur einige Techniknerds wie ich kämpfen sich erst durch Bildeinstellungen.

Es bleibt also zu hoffen, dass die EU ihre Pläne bis zum März 2023 noch ändert. Ansonsten sieht es nicht gut aus für die besten Fernseher – und für die gesamte TV-Zukunft.

    Startklar Service Zuhause Smart-TV

    Smart-TV einrichten und erklären lassen

    Das könnte dich auch interessieren

    Kontakt

    Fragen und Antworten

    findest du hier

    Schreib uns

    Kontaktformular

    Unsere Versandpartner

    Einfach bezahlen

    MediaMarkt-App herunterladen

    AppleGoogleHuawei

    Alle Preise in Euro und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten. Verkauf nur an private Endkunden. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich, alle Angebote ohne Dekoration. Angebot gültig auf mediamarkt.de, nur solange der Vorrat reicht. Liefergebiet: Deutschland. Für Markt-Angebote keine Mitnahmegarantie.

    Mit dem Kauf bei einem Marktplatz Verkäufer akzeptieren Sie dessen AGB. Weitere Informationen zum Verkäufer erhalten Sie, indem Sie auf dessen Verkäufernamen klicken. Über unsere Suchergebnisse: Bestimmte Artikel können im Rahmen von Sonderaktionen oder Werbekampagnen höher eingestuft werden. Hierfür können wir Vorteile erhalten. Das Ranking unserer Suche basiert im Übrigen auf folgenden Hauptparametern (absteigende Relevanz): Übereinstimmung des Suchbegriffs mit Artikeldaten, Beliebtheit des Artikels, Produktverfügbarkeit, Relevanz der Produktkategorie und Neuheit des Artikels.

    * Gilt nicht für Großgeräte per Speditionslieferung und FSK18 Artikel. Gilt nur für direkt von MediaMarkt angebotene Produkte.

    ** Nur für MyMediaMarkt-Kunden: 0% effektiver Jahreszins ab € 100.- Finanzierungssumme, gilt für die ersten 10 Monate ab Vertragsschluss, ausschließlich für direkt von MediaMarkt angebotene Produkte, monatliche Mindestrate € 10.-, Laufzeit produktabhängig bis zu 60 Monate. Erst- und Schlussrate kann abweichen. Bonität vorausgesetzt. Bei der BNP Paribas erfolgt die Finanzierung über einen Kreditrahmen mit Mastercard®, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 10.000,- €. 18,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gebundener Sollzinssatz von 0 % gilt nur für die ersten 10 Monate ab Vertragsabschluss (Zinsbindungsdauer) auf von MediaMarkt vermittelte Finanzierungen und produktabhängig. Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten die Konditionen für Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 17,43 % (falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei unserem Finanzierungspartner haben, kann der tatsächliche, veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 3% des jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 10,- €) leisten. Gültig für volljährige Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland, gültigem Personalausweis oder Reisepass (Nicht-EU-Bürger i. V. m. gültigem Aufenthaltstitel), gültiger EC-Karte auf eigenen Namen. Vermittlung erfolgt ausschließlich für unsere Finanzierungspartner: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München • Targobank AG, Kasernenstr. 10, 40213 Düsseldorf •Finanzierungspartner marktabhängig. Bei Kauf im MediaMarkt- bzw. Saturn-Onlineshop ist der Finanzierungspartner die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München.

    ** Ratenfinanzierung wählbar ab € 100.- Finanzierungssumme, ausschließlich für direkt von MediaMarkt angebotene Produkte, monatliche Mindestrate: € 10,-. Barzahlungspreis entspricht Nettodarlehensbetrag. Der effektive Jahreszins von 10,90 % (Laufzeit produktabhängig bis zu 60 Monate) entspricht einem gebundenen Sollzinssatz von 10,39 % p.a.Erst- und Schlussrate kann abweichen. Bonität vorausgesetzt. Die Angaben stellen zugleich das repräsentative 2/3-Bsp. i.S.d. § 17 Abs. 4 PAngV dar. Bei der BNP Paribas erfolgt die Finanzierung für Ratenpläne von bis zu 60 Monaten über einen Kreditrahmen mit Mastercard®, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 10.000 €. 18,90 % effektiver Jahreszinssatz, Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gebundener Sollzinssatz gilt nur für von SATURN vermittelte Finanzierungen zeitlich befristet bis maximal 60 Monate (Zinsbindungsdauer). Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten die Konditionen für Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 17,43 % (falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei BNP Paribas haben, kann der tatsächliche veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 3% des jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 10 €) leisten. Gültig für volljährige Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland, gültigem Personalausweis oder Reisepass (Nicht-EU-Bürger i. V. m. gültigem Aufenthaltstitel), gültiger EC-Karte auf eigenen Namen. Vermittlung erfolgt ausschließlich für unsere Finanzierungspartner: Targobank AG, Kasernenstr. 10, 40213 Düsseldorf • BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München •Finanzierungspartner marktabhängig.

    **** Bestehende gesetzliche Rechte (Widerrufsrecht, Gewährleistung) werden hierdurch nicht berührt.

    ᵖAngebot gültig in MediaMärkten in Deutschland bis 29.11.2025 (auch am verkaufsoffenen Sonntag am 30.11., bitte beachten Sie dazu die lokalen Öffnungszeiten Ihres Marktes) und im MediaMarkt-Onlineshop unter mediamarkt.de bis 01.12.2025, 8:59 Uhr (nicht verfügbar bei Drittanbietern). Bis 01.12.2025, 08:59 erhalten myMediaMarkt-Kunden beim Kauf eines oder mehrerer gekennzeichneter Artikel aus der „Black Friday“-Aktion in einem MediaMarkt in Deutschland oder im MediaMarkt Onlineshop unter mediamarkt.de (Käufe bei Drittanbietern ausgenommen) 15 Punkte je € 1.- des jeweiligen Verkaufspreises des Produkts statt 5 Punkte je € 1. Ausgenommen sind Verträge u. Verkäufe mit/von Drittanbietern, Refurbished-Artikeln, Gutschein(-karten/- boxen), Prepaidkarten/-Services, E-Books/Bücher, Zusatzgarantien, von MediaMarkt angebotene oder vermittelte Services und Dienstleistungen, Versandkosten, Lebensmittel und Tchibo Cafissimo Produkte. Die Gutschrift der (Extra-)Punkte erfolgt nur nach Vorzeigen der myMediaMarkt-Karte an der Kasse im Markt oder bei Onlinekauf als eingeloggter myMediaMarkt-Kunde. Extra-Punkte werden dem Konto frühestens nach einer Frist von 30 Tagen gutgeschrieben. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Nur solange der Vorrat reicht. Keine Mitnahmegarantie.

    ⁰ Aktion gültig im jeweils angegebenen Aktionszeitraum in MediaMarkt – Märkten in Deutschland und im MediaMarkt-Onlineshop unter mediamarkt.de. Vorteil wird vom jeweiligen Ausrichter der Aktion gewährt. Registrierung beim Ausrichter der Aktion erforderlich. Alle Informationen zu Aktion, Veranstalter und Teilnahmebedingungen erhalten Sie nach Klick auf das Aktionsbanner.

    ³ Nur für myMediaMarkt- bzw. mySaturn-Kunden: 0% effektiver Jahreszins, ab 100€ Finanzierungssumme, gilt für die ersten 10 Monate ab Vertragsschluss, ausschließlich für direkt von MediaMarkt bzw. SATURN angebotene Produkte (in manchen Märkten ist eine Finanzierung bei zum Kunden zu liefernder Ware nicht möglich – eine Auflistung der betroffenen Märkte finden Sie unter https://www.mediamarkt.de/de/legal/nicht-teilnehmende-maerkte), monatliche Mindestrate 10€, Laufzeit produktabhängig bis zu 60 Monate. Erst- und Schlussrate kann abweichen. Bonität vorausgesetzt. Bei der BNP Paribas erfolgt die Finanzierung über einen Kreditrahmen mit Mastercard®, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 10.000,- €. 18,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gebundener Sollzinssatz von 0 % gilt nur für maximal 10 Monate ab Vertragsabschluss (Zinsbindungsdauer) auf von MediaMarkt bzw. SATURN vermittelte Finanzierungen und produktabhängig. Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten die Konditionen für Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 17,43 % (falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei unserem Finanzierungspartner haben, kann der tatsächliche, veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 3% des jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 10,- €) leisten. Gültig für volljährige Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland, gültigem Personalausweis oder Reisepass (Nicht-EU-Bürger i. V. m. gültigem Aufenthaltstitel), gültiger EC-Karte auf eigenen Namen. Vermittlung erfolgt ausschließlich für unsere Finanzierungspartner: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München • Targobank AG, Kasernenstr. 10, 40213 Düsseldorf. Finanzierungspartner marktabhängig. Bei Kauf im MediaMarkt- bzw. Saturn-Onlineshop ist der Finanzierungspartner die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München.

    ⁵ Nur für Neukunden ab 16 Jahren mit dt. Wohnsitz bei Abschluss eines Apple Music, Apple TV+, Apple Arcade, Apple Fitness+ oder Apple iCloud Abos in einem MediaMarkt in Deutschland oder via www.mediamarkt.de/appleservices. Während der Probemonate jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar. Bei Kündigung vor Ablauf der Probemonate endet die Nutzungsmöglichkeit sofort, das Probeabo kann nicht reaktiviert werden. Sofern nicht mindestens 24 Stunden vor Ablauf der Probemonate gekündigt wird, verlängert sich das Abo automatisch zum Preis von bis zu 10,99 €/Monat. Nach den Probemonaten Kündigung jederzeit zum Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats möglich. Gilt nur für Angebote in Deutschland und erfordert eine Apple-ID für Deutschland. Angebot begrenzt auf je ein Abonnement pro Familienfreigabe-Gruppe. Es gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Apple. Weitere Informationen unter www.apple.com/legal/internet-services/itunes/de/terms.html. Nur für Einzelabonnements und private - nicht kommerzielle - Nutzung. Anbieter von Apple Services: Apple Distribution International, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland. Weitere Infos im Markt und unter www.mediamarkt.de/appleservices.

    ⁷Für zwischen dem 28.10.25 und 16.12.25 gekaufte Ware (gilt nicht für Käufe bei Dritt-anbietern) gewähren wir ein freiwilliges, verlängertes Widerrufs- bzw. Umtauschrecht bis einschließlich 31.12.2025. Voraussetzung des verlängerten, freiwilligen Widerrufs- bzw. Umtauschrechts ist, dass die Ware vollständig und ohne durch Sie verursachte Beschädigung in der Originalverpackung bis zum 31.12.2025 zurückgeschickt (recht-zeitige Absendung genügt) oder zurückgegeben wird. Die Aktion gilt nicht für Rubbelkarten jeglicher Art. Bestehende gesetzliche Rechte (insbesondere Widerrufsrecht, Gewährleistungsansprüche) bleiben hiervon unberührt. Bei Umtausch/Kaufrückabwicklung von Produkten, die mit einer Zugabe angeboten worden sind, ist die Produktzugabe zurückzugeben bzw. zu erstatten.

    ⁸ Bei Kauf eines mit „Sofort-Lieferung“ angebotenen Produkts im MediaMarkt- oder Saturn-Onlineshop unter mediamarkt.de bzw. saturn.de (Käufe bei Drittanbietern ausgenommen) und Inanspruchnahme dieser Lieferoption durch einen volljährigen Endkunden im Liefergebiet zum Preis von 4,99 €, erfolgt die Zustellung zur Zieladresse des Kunden innerhalb von 90 Minuten ab Aufgabe der Bestellung (max. Umkreis von 6 km Luftlinie). Die Verfügbarkeit der Lieferoption „Sofort-Lieferung“ ist auf ausgewählte Produkte im MediaMarkt und Saturn Online-Shop sowie zeitlich und geografisch begrenzt. Konkrete Voraussetzungen: (1.) Bestellung während Öffnungszeiten des versendenden Marktes bis spätestens 2 Stunden vor Ladenschluss. (2.) Verpackte Ware wiegt bis zu 23 kg mit den Dimensionen 100cmx60cmx60cm. (3.) Zustelldresse liegt innerhalb des durch Uber abgedeckten Servicegebiets (4.) Legitimation des Kunden bei Zustellung. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Bei Beschädigung oder Verlust gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Es gelten die AGB des Lieferanten; Lieferung durch: Uber Eats Germany GmbH, Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin.

    ¹⁰ Mitgliedschaft im myMediaMarkt-Programm erforderlich. Coupons nicht einlösbar für Verträge u. Verkäufe mit/von Drittanbietern, Download-/Content-/GamingCards und -Codes, Gutschein(-karten/-boxen), Prepaidkarten/-Services, E-Books/Bücher, Zusatzgarantien, von MediaMarkt angebotene oder vermittelte Services und Dienstleistungen, Versandkosten, Lebensmittel und Tchibo Cafissimo Produkte. Weitere Ausschlüsse möglich.