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[Update] Möchte die EU die besten TVs verbieten? Wie die neue Ökodesign-Richtlinie die TV-Zukunft bedroht

Andreas Müller7. MÄRZ 2023
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Ab März 2023 möchte die EU den Verkauf einiger der besten TVs wegen ihrer hohen Stromverbrauchswerte verbieten. Sofern sich nichts mehr an der geplanten Verschärfung des Energieeffizienzindex und der Ökodesign-Richtlinie ändert, verschwinden alle 8K-TVs sowie einige hochwertige 4K-Fernseher vom Markt. Hier erfährst du, was geplant ist und welche TVs betroffen sind.

Update 2: So reagieren die Hersteller

08.03.2023: Seit der CES 2023 zeichnet sich ab, dass die neuen Energieeffizienzrichtlinien für Fernseher zunächst nur geringe Auswirkungen haben. Hersteller wie Samsung, TCL und LG kündigten wie gewohnt neue 8K-TVs an. Und aktuelle Modelle, welche die neuen Effizienzkriterien nicht erfüllen, aber vor dem 1. März 2023 an den Handel ausgeliefert wurden, dürfen weiterhin verkauft werden.

Samsung löst das Problem bei neuen TVs mit einem Eco-Modus für den Werkszustand, wie schon im Artikel unten im Vorfeld spekuliert. Dieser ist auf eine sehr geringe Helligkeit begrenzt, bei der Ersteinrichtung weist der Hersteller die Nutzer allerdings gleich auf optionale Bildmodi hin. Damit bekommen die Nutzer das gewohnt helle Bild bei höherem Stromverbrauch. Es ist noch unklar, welche Lösung LG für die neuen 8K-TVs der Z3-Familie geplant hat.

Allerdings: Der Branchenverband gfu rügte die Energieeffizienz-Vorgaben der EU Ende Februar 2023 in einer Pressemitteilung. Um hellere, kontrastreichere und hochauflösendere Bilder liefern zu können, die sich Verbraucher zunehmend wünschten, benötigten die Geräte tendenziell mehr Strom. Während die neuen EU-Vorgaben aktuell also nur geringe Auswirkungen haben, könnte das bei zukünftigen Geräten und neuen Technologien anders aussehen. „Wenn Vorgaben dazu führen, dass technologischer Fortschritt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht stattfinden kann, dann sollten diese Vorgaben unbedingt den Realitäten angepasst werden“, sagte Dr. Sara Warneke, die gfu-Geschäftsführerin.

Update: EU bleibt bei Verschärfung

31.11.2022: Gegenüber der italienischen Zeitung DDay bestätigte die EU-Kommission Ende November 2022, dass man die neuen Obergrenzen nicht noch einmal überprüfen würde. Demnach wird der neue Energieeffizienzindex am 01. März 2023 ohne weitere Rezension in Kraft treten.

Es klingt dramatisch – und nach aktuellem Stand ist es das auch: Laut der für März 2023 geplanten EU-Ökodesign-Richtlinie in Verbindung mit einem verschärften Energieeffizienzindex für Fernseher würden einige der besten TV-Geräte zu viel Strom verbrauchen. Sie könnte dasselbe Schicksal ereilen wie die Glühbirne: ein EU-weites Verkaufsverbot, das sich auch auf andere Erdteile auswirken dürfte.

Die aktuelle EU-Regelung lautet, dass OLED-Fernseher etwas mehr Strom verbrauchen dürfen als LCD-TVs, darunter QLED- und miniLED-Geräte. 8K-Fernseher und die Luxusgeräte mit microLED-Technologie sind von der Verbrauchsobergrenze ausgenommen. Doch ab dem 1. März 2023 soll keine Displaytechnologie oder -auflösung mehr von der erlaubten Verbrauchsobergrenze ausgeschlossen werden. Für 4K-, 8K- und microLED-TVs gelten dann dieselben Regeln, auch wenn sie sich technisch stark unterscheiden.

So viel Strom dürfen TVs ab März 2023 noch verbrauchen

Das Fachmagazin FlatpanelsHD hat auf Grundlage des geplanten EU-Energieeffizienzindex für TVs berechnet, welche Leistungsaufnahme 4K- und 8K-Geräte ab März 2023 noch haben dürfen. Relevant ist der Stromverbrauch im SDR-Modus, dem Standard beim Bildgebungsverfahren von Fernsehbildschirmen, und nicht jener bei der qualitativ höheren Darstellung von HDR-Inhalten.

EigenschaftsnameLeistungsaufnahme
40 Zoll48 Watt
42 Zoll53 Watt
48 Zoll66 Watt
55 Zoll84 Watt
65 Zoll112 Watt
75 Zoll141 Watt
77 Zoll148 Watt
83 Zoll164 Watt
85 Zoll169 Watt
88 Zoll178 Watt

Herkömmliche 4K-LCD- und OLED-Geräte befinden sich größtenteils im Rahmen des Erlaubten, aber oft sehr nahe an der Grenze. Beispielsweise verbraucht der LG C2 OLED in 42 Zoll 52 Watt, was lediglich ein Watt vom zulässigen Maximum entfernt liegt.

Diese Fernseher sollen nicht mehr verkauft werden dürfen

Ein 8K HDR-Fernseher zeigt einen Wald mit Herbstlaub auf einem braunen Podest neben einer Zimmerpflanze.

stock.adobe.com/Tada Images

Die neuen QD-OLED-TVs von Sony und Samsung, deren Dioden etwas heller leuchten als die herkömmlicher OLEDs, verbrauchen in der Größe 65 Zoll zu viel Energie laut der neuen Ökodesign-Richtlinie. 113 Watt statt der erlaubten 112 Watt sind es beim Sony A95K, der Samsung S95B läuft mit 132 Watt.

Der 8K-Fernseher Samsung QN700B in 55 Zoll verbraucht mit 193 Watt mehr als doppelt so viel Strom, wie es die EU ab März 2023 gestatten möchte. Ähnliches gilt für alle 8K-Fernseher. Und der 110 Zoll große microLED-TV von Samsung verbraucht 842 Watt, seine innovative Technologie ist energieintensiver als andere. Doch auch die Leistungsaufnahme einiger herkömmlicher 4K-LCD-Fernseher liegt über dem erlaubten Maximum: Der 4K-LCD-TV Samsung QN95B in 55 Zoll mit miniLEDs nutzt 93 Watt, obwohl nur 84 Watt erlaubt sein werden.

Kurz gesagt: Alle 8K-TVs, größere QD-OLED-Fernseher, microLED-Geräte und einige 4K-LCD-TVs sollen ab März 2023 nicht mehr verkauft werden dürfen, sofern die EU an ihren Plänen festhält. Es handelt sich tendenziell um die Geräte mit der fortschrittlichsten Technik und der höchsten Bildqualität.

Ist es falsch, TVs mit hohem Stromverbrauch zu verbieten?

Eine Gruppe von Personen schaut ein Fußballspiel im Fernsehen und jubelt. Auf dem Teppich liegt ein Fußball.

stock.adobe.com/master1305

Angesichts hoher Stromkosten stellt sich die Frage, ob das drohende Verbot zu begrüßen ist. Leider könnte es gut sein, dass die EU wichtige technische Zusammenhänge übersieht. 8K-TVs verbrauchen aufgrund ihrer höheren Pixeldichte prinzipiell mehr Energie, um das Bild genauso hell darstellen zu können wie 4K-Geräte. Das Licht muss das dichtere Pixelnetz durchdringen können. Die QD-OLED-Fernseher bieten eine höhere Helligkeit als die meisten herkömmlichen OLED-TVs, was naturgemäß mehr Strom erfordert.

Die besten miniLED-Fernseher wie der Samsung S95B haben leistungsstarke LED-Lampen verbaut, um auch in hellen Räumen ein gutes Bild zu liefern. Die neuen microLED-TVs bestehen aus unzähligen winzigen LED-Lämpchen – sie ahmen das selbstleuchtende Prinzip der OLED-Geräte nach, nur ohne Einbrenngefahr. Dafür verbrauchen sie relativ viel Energie.

Die EU tut so, als zählten herkömmliche 4K-LCD-Fernseher, 8K-TVs, QD-OLED-TVs, miniLED-Fernseher und microLED-Geräte alle in dieselbe Geräteklasse, obwohl sie technisch völlig unterschiedlich sind. Die Geräte lassen sich aus diesem Grund in Hinblick auf den Stromverbrauch nicht über einen Kamm scheren.

Können die Hersteller etwas gegen das Verkaufsverbot tun?

Mann mit Fernbedienung vor einem Fernseher mit schwarzem Bildschirm und weißem Rauschen an einer weißen Wand.

stock.adobe.com/Andrey Popov

Theoretisch könnten die Hersteller eine Art EU-SDR-Bildmodus als Standard bei neuen Geräten einrichten, wie der TV-Journalist Caleb Denison auf Digital Trends schreibt. In diesem Modus würden die Fernseher so wenig Strom verbrauchen, dass sie die Vorgaben der EU erfüllen. Das bedeutet allerdings, dass das Bild sehr dunkel wäre, sobald die Kunden das Gerät zu Hause anschalten.

Das Fernsehbild würde viel schlechter aussehen als im Elektronikmarkt, in dem sie das Gerät vielleicht gekauft haben. Verkäufer müssten jedem Kunden einzeln erklären, dass er zu Hause vom EU-Bildmodus auf einen brauchbaren Bildmodus manuell umschalten muss – in der Regel bedenken und tun Verbraucher das nämlich nicht. Die Verkäufer müssen dann hoffen, dass der Kunde das Gerät nicht enttäuscht zurückbringt.

Vielleicht könnte man den Kunden eine gesonderte Anleitung mitgeben für die Ersteinrichtung, um ein vernünftiges Bild zu bekommen. Die Erwartungshaltung der Kunden ist allerdings, dass ein Gerät nach dem Einschalten richtig funktioniert. Nur einige Techniknerds wie ich kämpfen sich erst durch Bildeinstellungen.

Es bleibt also zu hoffen, dass die EU ihre Pläne bis zum März 2023 noch ändert. Ansonsten sieht es nicht gut aus für die besten Fernseher – und für die gesamte TV-Zukunft.

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    ¹⁰ Mitgliedschaft im myMediaMarkt-Programm erforderlich. Coupons nicht einlösbar für Verträge u. Verkäufe mit/von Drittanbietern, Download-/Content-/GamingCards und -Codes, Gutschein(-karten/-boxen), Prepaidkarten/-Services, E-Books/Bücher, Zusatzgarantien, von MediaMarkt angebotene oder vermittelte Services und Dienstleistungen, Versandkosten, Lebensmittel und Tchibo Cafissimo Produkte. Weitere Ausschlüsse möglich.

    ¹¹Aktion gilt bis 30.06.2026 für MagentaTV Neukunden. MagentaTV Smart kostet in den ersten 6 Monaten 0 €/Monat, danach 11 €/Monat. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. MagentaTV ist über die MagentaTV App ohne zusätzliche Hardware empfangbar. Auf Wunsch kann die TV-Box MagentaTV One für 6 €/Monat zzgl. 6,95 € Versandkosten mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gemietet werden. Voraussetzung für die Nutzung ist eine bestehende Internetverbindung. Für die Internetverbindung gelten die Bedingungen des jeweiligen Internetanbieters. MagentaTV Smart enthält RTL+ Premium. Bei Nutzung über das Mobilfunk-Datennetz erfolgt die Belastung des Datenvolumens beim jeweiligen Mobilfunk-Anbieter. Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt. Vertragspartner für die beworbenen MagentaTV-Verträge ist ausschließlich die Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 149, 53227 Bonn.

    ¹² Für auf mediamarkt.de bzw. saturn.de bei der MMS E-Commerce GmbH oder in einem MediaMarkt oder Saturn-Markt in Deutschland gekauften Waren gilt zusätzlich zum dadurch unberührten gesetzlichen Widerrufsrecht (nur bei Onlinekauf) und Gewährleistungsrecht ein freiwilliges Rückgaberecht von 30 Tagen ab Erhalt der Ware. Bei Onlinekauf gilt bis zum Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist nur diese. Rückgabe ohne Angabe von Gründen möglich, per Post an MMS E-Commerce GmbH, c/o RC Logistics GmbH, Bei den Froschäckern 300, 99098 Erfurt, oder in jedem deutschen MediaMarkt oder Saturn-Markt; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung, bei Speditionsware statt Rücksendung die Ermöglichung einer Abholung oder Rückgabe in einem MediaMarkt oder Saturn-Markt. Rücksendekosten trägt MediaMarktSaturn. Erstattung erfolgt auf ursprüngliches Zahlungsmittel; bei vollständiger Rückgabe wird die Versandkostenpauschale (falls angefallen) erstattet, bei Teilrückgabe nur, soweit auf zurückgegebene Ware tatsächlich Versandkosten entfielen (wird bei Bestellung angezeigt). Mehrkosten durch teurere als die günstigste angebotene Standardlieferung werden nicht erstattet. Ware muss vollständig, unbeschädigt und in Originalverpackung sein; bei Wertverlust durch über normale Prüfung hinausgehenden Umgang haftet der Kunde, MediaMarktSaturn kann dann die Rückerstattung kürzen/die Rücknahme ablehnen. Bei Dienstleistungsverträgen, deren Leistungsbeginn innerhalb des Rückgabezeitraums vom Kunden verlangt wurde, ist bei Rückgabe ein anteiliger Betrag für die bereits erbrachten Leistungen zu erstatten. Ausgeschlossen vom freiwilligen Rückgaberecht sind: individuell angefertigte/auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Waren; entsiegelte Hygiene-/Gesundheitswaren; nach Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischte Waren; entsiegelte Software, Ton- und Videoaufnahmen, Computersoftware; Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte (außer Abonnements); auf Kundenwunsch durchgeführte Reparatur-/Instandhaltungsbesuche (nicht hinsichtlich dabei erbrachter zusätzlicher, nicht verlangter Leistungen oder nicht zwingend benötigter Ersatzteile); Technikhilfe (in jeder Form); digitale Inhalte, deren Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen wurde; schnell verderbliche Waren/Waren mit kurzer Haltbarkeit; Gutscheine/Guthabenkarten. Bei Produkten, die mit einer Zugabe angeboten wurden, ist die Produktzugabe zurückzugeben bzw. zu erstatten.

    ¹³Bei Kauf einer eines ausgewählten Philips Kaffeevollautomaten (PHILIPS EP8757/20 8000 Serie, LatteGo Kaffeevollautomat Silber Art. Nr. 3015158, PHILIPS EP 8757/20 8000S LATTEGO CHROM, Art. Nr. 3046303) in der Zeit vom 04.05., 9 Uhr bis zum 30.06.2026, 23:59 Uhr, in einem MediaMarkt in Deutschland oder im MediaMarkt Onlineshop unter mediamarkt.de (Käufe bei Drittanbietern ausgenommen). 0% effektiver Jahreszins ab € 100.- Finanzierungssumme, gilt für die ersten 12 Monate ab Vertragsschluss, ausschließlich für direkt von MediaMarkt angebotene Produkte, monatliche Mindestrate € 10. Erst- und Schlussrate kann abweichen. Bonität vorausgesetzt. Bei der BNP Paribas erfolgt die Finanzierung über einen Kreditrahmen mit Mastercard®, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 10.000,- €. 20,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gebundener Sollzinssatz von 0 % gilt nur für die ersten 12 Monate ab Vertragsabschluss (Zinsbindungsdauer) auf von MediaMarkt vermittelte Finanzierungen und produktabhängig. Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten die Konditionen für Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 19,13 % (falls Sie bereits einen Kreditrahmen bei unserem Finanzierungspartner haben, kann der tatsächliche, veränderliche Sollzinssatz abweichen). Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe, mind. aber 2,8% des jeweils höchsten, auf volle 100 € gerundeten Sollsaldos der Folgeverfügungen (mind. 9,10 €) leisten. Gültig für volljährige Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland, gültigem Personalausweis oder Reisepass (Nicht-EU-Bürger i. V. m. gültigem Aufenthaltstitel), gültiger EC-Karte auf eigenen Namen. Vermittlung erfolgt ausschließlich für unsere Finanzierungspartner: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München • Targobank AG, Kasernenstr. 10, 40213 Düsseldorf •Finanzierungspartner marktabhängig. Bei Kauf im MediaMarkt-Onlineshop ist der Finanzierungspartner die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München.

    ¹⁵ TV-Kalibrierung beinhaltet: Einmessung mit professioneller Messtechnik für optimale Bild- und Farbdarstellung.

    ¹⁶ Bei Kauf eines mit „Sofort-Lieferung“ angebotenen Produkts im MediaMarkt- oder SATURN-Onlineshop unter mediamarkt.de sowie saturn.de (Käufe bei Drittanbietern und FSK 18-Produkte ausgenommen) und Inanspruchnahme dieser Lieferoption durch einen volljährigen Endkunden im Liefergebiet, erfolgt die Zustellung zur Zieladresse des Kunden innerhalb von 90 Minuten ab Aufgabe der Bestellung (max. Radius von 10 km Luftlinie). Die Verfügbarkeit der Lieferoption „Sofort-Lieferung“ ist auf ausgewählte Produkte im MediaMarkt- und SATURN-Onlineshop sowie zeitlich, und geografisch begrenzt. Konkrete Voraussetzungen: (1.) Bestellung während Öffnungszeiten des versendenden Marktes bis spätestens 2 Stunden vor Ladenschluss. (2.) Verpackte Ware wiegt bis zu 23 kg mit den Dimensionen 100cm x 60cm x 50cm. (3.) Zustelladresse liegt innerhalb des durch Uber abgedeckten Servicegebiets (4.) Legitimation des Kunden bei Zustellung. Produkte mit technischen Besonderheiten ausgenommen. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Bei Beschädigung oder Verlust gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Es gelten die AGB des Lieferanten; Lieferung durch: Uber Eats Germany GmbH, Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin.

    ¹⁷ Es handelt sich um ein optionales Versicherungsprodukt. In Kooperation mit Zurich Versicherung. Versicherungspartner: ZURICH INSURANCE EUROPE AG NfD, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt/Main. Verkürzte Darstellung des Leistungsumfangs, es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Abschluss der Versicherung bei Kauf erforderlich (nachträglich nicht möglich); Versicherungsschutz beginnt ab Übergabe der Ware.

    ²¹ vorbehaltlich Kreditwürdigkeitsprüfung