Auch Fliegen hat Grenzen: die Drohnen-Checkliste

Sie spielen mit dem Gedanken, sich eine Drohne zu kaufen oder sind schon einen Schritt weiter?

Einfach auf die nächste Wiese und auf geht es in die Lüfte – so einfach ist es leider nicht. Unsere folgenden Hinweise geben erste nützliche Tipps und Informationen rund um die neue EU-Drohnenverordnung ab dem 01.01.21 und was zu beachten ist.

Checkliste für den privaten Gebrauch

  • Registrierungspflicht: Ab dem 31.12.20 gilt für Betreiber einer Drohne mit einer Startmasse von 250 g oder mehr eine Registrierungspflicht, ebenso für Betreiber von Drohnen mit einer Masse von weniger als 250 g, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist. Im Anschluss an die Registrierung erhält jeder Drohnen-Betreiber eine individuelle elektronische Registrierungsnummer, welche an jeder Drohne anzubringen ist. Unter einer Registrierungsnummer können mehrere Drohnen betrieben werden. Diese Registrierungsnummer löst die bisherige Drohnenplakette ab. Bis zur Zustellung der Registrierungsnummer im elektronischen Postfach des Betreibers ist weiterhin die feuerfeste Plakette mit Name und Anschrift an der Drohne erforderlich.
  • Genehmigungsfrei fliegen: Drohnen der sogenannten „Offenen Kategorie“ können Sie ohne weitere Genehmigung fliegen. Die „Offene Kategorie“ unterteilt sich in die drei Unterkategorien A12, A2 und A3, für welche zusätzliche Einschränkungen bestehen. Eine Übersicht der Drohnenklassen finden Sie in der Tabelle unten. Des Weiteren werden voraussichtlich Ende 2021 sogenannte Geo-Zonen definiert, in welchen der Drohnenbetrieb nur eingeschränkt möglich oder ganz verboten ist.
  • Drohnenführerschein: Der Eigentümer bzw. jeweilige Steuerer einer Drohne ab 250 g der „Offenen Kategorie“ muss durch Onlinetrainings sowie eine Onlineprüfung besondere Kenntnisse erwerben und in Form eines EU-Kompetenznachweises bzw. EU-Fernpiloten-Zeugnisses vorlegen können. Bisherige Kenntnisnachweise sind in der Übergangszeit bis zum 31.12.21 weiterhin gültig und berechtigen nur zum Drohnenflug in Deutschland. Ein bestehender deutscher Kenntnisnachweis darf bis zum 31.12.21 auf Antrag in den kleinen EU-Drohnenführerschein A1/A3 umgeschrieben werden und behält in dieser Form seine ursprüngliche Gültigkeit von fünf Jahren. Für richtige Drohnen ist der große Führerschein A2 und ein Betreiberzeugnis in Form eines Pilotenscheins notwendig.
  • Versicherungspflicht: Eine Haftpflichtversicherung, die auch die Risiken rund um die Drohnennutzung umfasst, ist Pflicht. Durch die „übliche“ allgemeine private Haftpflichtversicherung sind diese Risiken häufig nicht abgedeckt. Vergewissern Sie sich vor dem ersten Start, dass ausreichender Versicherungsschutz besteht.
  • Flugentfernung: Geflogen werden darf nur mit direktem Sichtkontakt zum Fluggerät. Der Sichtkontakt ohne Hilfsmittel – bis auf Brille oder Kontaktlinsen – muss gewährleistet sein. Dies gilt insbesondere auch bei Nutzung von GPS oder First Person View-Systemen.
  • Auf Privatsphäre, Persönlichkeits- und Urheberrechte achten: Beim Filmen und Fotografieren mittels Drohnen gelten natürlich die Persönlichkeits-, Eigentums- und Urheberrechte der gefilmten Personen, Grundstücke, Gebäude und Denkmäler, etc.. Hierauf zu achten ist sehr wichtig, da andernfalls auch strafrechtliche Konsequenzen drohen können.
  • Rechtsgrundlagen beachten: Neben den Regelungen, die von Bundesländern, Gemeinden und/oder Städten aufgestellt sind, gelten in ganz Deutschland das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrsordnung (LuftVO).

Zur Drohnenverordnung (PDF-Download)

Übersicht der Übergangsbestimmungen

Für alle Bestandsdrohnen mit Kamera, die über keine CE-Klassifizierung von C0 bis C4 verfügen, gelten nach Artikel 25 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/974 Übergangsbestimmungen bis zum 31.12.22

Übersicht der Drohnenklassen

Bisher ist in Deutschland keine Drohne auf dem Markt, die die Vorgaben der Klassen C0 bis C4 erfüllt bzw. für eine dieser Klassen zugelassen ist. Eine nachträgliche Klassifizierung von Drohnen nach Markteinführung ist nicht möglich. Alle Drohnen, die von den Herstellern auf den EU-Markt gebracht wurden und nicht in C0 bis C4 klassifiziert sind, müssen ab dem 01.01.21 analog den Vorgaben der Klassen C0 (< 250g) bzw. C4 (< 25kg) betrieben werden. Um diese Drohnen langfristig in der offenen Kategorie einsetzen zu können, sind also die für C0 bzw. C4 geltenden Beschränkungen bzw. Abstände zu unbeteiligten Personen, Wohngebieten etc. einzuhalten. Dies gilt auch für beliebte Drohnen vom Marktführer DJI wie z.B. für die Mavic 2 Pro.

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6 von 10

Definition einer Drohne, Abfluggewicht und Nutzung

Drohnen zählen zu den Flugmodellen und sind unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers betrieben werden. An vielen Orten lassen sich Drohnen zu Sport- und Freizeit­zwecken fliegen, solange das Abfluggewicht unter 5 Kilogramm bleibt. Sobald eine Kamera oder anderes Zubehör installiert wird, kommt dementsprechend Gewicht hinzu. Hier ist also Vorsicht geboten. Ist das Modell inklusive des Zubehörs schwerer als 5 kg oder eine gewerbliche Nutzung (unabhängig vom Gewicht) geplant, muss eine Aufstiegsgenehmigung beim Luftfahrt­bundesamt des jeweiligen Bundeslandes eingeholt werden.

Zwei schwarze Gewichte, eines mit "5KG", das andere mit "<5KG", auf einer grünen Linie vor hellblauem Hintergrund.
  • Drohnen lassen sich grundsätzlich an vielen Orten zu Sport- und Freizeitzwecken fliegen, sofern das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
  • Liegt das Abfluggewicht über 5kg, ist eine kommerzielle Nutzung (dann unabhängig vom Gewicht) oder ein Nachtflug geplant, so ist eine Aufstiegserlaubnis erforderlich. Achten Sie daher unbedingt auf das Abfluggewicht und auf die Nutzung der Drohne. Eine kommerzielle Nutzung kann bspw. bereits dann vorliegen, wenn mittels einer Drohne getätigte Luftaufnahmen auf YouTube oder ähnlichen Portalen hochgeladen werden.

Blaues Dokument mit schwarzen Textlinien und einem grünen Schild mit einem weißen Pluszeichen auf hellblauem Hintergrund.

Versicherungspflicht

Der Modellflug ist in Deutschland prinzipiell versicherungspflichtig – eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die „normale“ Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel die Risiken im Zusammenhang mit einer Drohne nicht ab. Überprüfen Sie daher Ihren Versicherungsschutz und ergänzen diesen ggf., um die Risiken einer Drohne mit abzudecken.

  • Eine Haftpflichtversicherung für jede Drohne ist erforderlich
  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz und ergänzen diesen ggf. entsprechend

Aufstiegserlaubnis

Ist das Abfluggewicht (= Gewicht der Drohne + etwaiges Zubehör, das an die Drohne angebracht wird) der Drohne höher als 5 kg, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis.

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⁰ Aktion gültig im jeweils angegebenen Aktionszeitraum in MediaMarkt – Märkten in Deutschland und im MediaMarkt-Onlineshop unter mediamarkt.de. Vorteil wird vom jeweiligen Ausrichter der Aktion gewährt. Registrierung beim Ausrichter der Aktion erforderlich. Alle Informationen zu Aktion, Veranstalter und Teilnahmebedingungen erhalten Sie nach Klick auf das Aktionsbanner.

¹ Summe aller Rabatte auf alle bei MediaMarkt an der Aktion teilnehmenden Produkte in den Onlineshops (außer Drittanbieterangebote) und Märkten. Weitere Informationen unter www.mediamarkt.de/de/campaign/flyer. Angebote gültig in Media Märkten in Deutschland vom 10.09. bis 20.09.2025 (auch am verkaufsoffenen Sonntag, den 14.09.2025, bitte beachten Sie dazu die lokalen Öffnungszeiten Ihres Marktes), und im MediaMarkt-Onlineshop unter mediamarkt.de vom 10.09., 9 Uhr bis 22.09.2025, 8:59 Uhr (Käufe bei Drittanbietern jeweils ausgeschlossen). Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Nur solange der Vorrat reicht. Alle Angebote ohne Dekoration. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Farbdarstellung kann abweichen.

² Bei Kauf eines vorrätigen/sofort verfügbaren und gekennzeichneten Aktions-Produktes im MediaMarkt-Onlineshop unter mediamarkt.de (nicht gültig bei Käufen von Drittanbietern) vom 10.09., 9 Uhr bis 22.09.2025, 8:59 Uhr oder in einem MediaMarkt in Deutschland vom 10.09. bis 20.09.2025 (auch am verkaufsoffenen Sonntag, den 14.09.2025, bitte beachten Sie dazu die lokalen Öffnungszeiten Ihres Marktes) erhalten Sie einen Nachlass in Höhe von bis zu 60% auf die UVP des Herstellers. Weitere Informationen zu den Aktionsgeräten und Preisen finden Sie in Ihrem Markt sowie im Onlineshop. Keine Mitnahmegarantie. Alle Angebote ohne Dekoration. Aktion und Angebot nur gültig solange der Vorrat reicht. Nicht kombinierbar mit anderen (Rabatt-)Aktionen. Keine Barauszahlung.

³ Bei Kauf eines vorrätigen/sofort verfügbaren gekennzeichneten Apple MacBook Air M4 zwischen dem 25.08. und 27.09.2025, 23:59 Uhr, in einem teilnehmenden MediaMarkt oder Saturn-Markt in Deutschland oder im Onlineshop von MediaMarkt unter mediamarkt.de oder Saturn unter saturn.de (Käufe bei Drittanbietern jeweils ausgeschlossen) erhalten Studierende einen einmaligen Rabatt in Höhe von 50,00 €. Im Markt wird der Rabatt nach Vorlage eines gültigen Studierendenausweises / einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung sowie eines Lichtbildausweis gewährt. Online ist eine Registrierung auf UNiDAYS (myunidays.de) unter Angabe der E-Mail-Adresse der Hochschule sowie einer anschließenden Bestätigung des Hochschulstatus erforderlich. Der Rabattcode ist von eingeloggten Studierenden über die MediaMarkt-oder Saturn-Aktionspage auf UNiDAYS zu generieren. Anschließend kann der generierte Coupon im Onlineshop von MediaMarkt unter mediamarkt.de oder Saturn unter saturn.de während des Bestellvorgangs eingelöst werden. Keine Barauszahlung. Nicht kombinierbar mit anderen Aktionen. Nur solange der Vorrat reicht.

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