Impressum & Informationen zum Verkäufer / Unternehmer
MNR B.V. Spelbergsweg 3 7512DX Enschede Niederlande Tel: +31851308461 (Mo-Fr zwischen 0900-1800) E-Mail [email protected] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL865249489B01 Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Ruckseneanschrift: MNR B.V. Spelbergsweg 3 7512DX Enschede Niederlande
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- Als Verkäufer verpflichten wir uns, dass wir nur Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die den geltenden Vorschriften des Unionsrechts entsprechen.
- MNR B.V. erfüllt die Anforderungen der europäischen WEEE-Richtlinie (2012/19/EU). Wir stellen sicher, dass alle von uns verkauften oder wiederaufbereiteten Elektro- und Elektronikgeräte umweltgerecht gesammelt, behandelt und recycelt werden. Kunden können ihre alten oder defekten Geräte zurückgeben: beim Kauf eines gleichwertigen neuen Produkts oder an einer autorisierten Sammelstelle für Elektroaltgeräte. Alle zurückgegebenen Produkte werden von zertifizierten Recyclingpartnern fachgerecht verarbeitet, um Materialien sicher zurückzugewinnen und Elektroschrott zu reduzieren. Für weitere Informationen: [email protected]
- Article 1: Die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer. Artikel 2: Definitionen und Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mods and Repairs, mit Sitz in Enschede, Handelskammer-Nummer 75047306, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet. Der Vertragspartner des Verkäufers wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet. Die Parteien sind gemeinsam der Verkäufer und der Käufer. Der Vertrag bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebotsabgaben, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Auftrag des Verkäufers. Abweichungen von diesen Bedingungen können nur vereinbart werden, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurden. Artikel 3: Zahlung Der volle Kaufbetrag wird immer sofort im Geschäft bezahlt. In einigen Fällen kann eine Anzahlung für Reservierungen erwartet werden. In diesem Fall erhält der Käufer einen Beleg über die Reservierung und die Anzahlung. Wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt, befindet er sich im Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer mit dem Inkasso fortfahren. Die mit diesem Inkasso verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über außergerichtliche Inkassokosten berechnet. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaussetzung des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig. Wenn der Käufer die Mitarbeit an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer verweigert, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen. Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preis Angebote sind unverbindlich, es sei denn, eine Annahmefrist wird im Angebot genannt. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht angenommen, verfällt das Angebot. Lieferzeiten in Angeboten sind indikativ und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung bei Überschreitung, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Wiederholungsaufträge. Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen genannte Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der fälligen Mehrwertsteuer und etwaigen anderen staatlichen Abgaben. Artikel 5: Änderung des Vertrags Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es notwendig ist, die zu erbringenden Tätigkeiten zu ändern oder zu ergänzen, um eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu gewährleisten, passen die Parteien den Vertrag entsprechend in zeitnaher und gegenseitiger Absprache an. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies die Fertigstellungszeit der Ausführung beeinflussen. Der Verkäufer wird den Käufer so bald wie möglich darüber informieren. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen, informiert der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich darüber. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, gibt der Verkäufer an, in welchem Umfang die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt. Abweichend vom dritten Absatz dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind. Artikel 6: Lieferung und Gefahrenübergang Sobald der gekaufte Gegenstand vom Käufer erhalten wurde, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über. Artikel 7: Untersuchung, Beschwerden Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der (Lieferung), jedoch in jedem Fall innerhalb der kürzestmöglichen Frist, zu (lassen) untersuchen. Der Käufer muss überprüfen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Waren dem Vereinbarten entsprechen oder zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten. Beschwerden über Beschädigungen, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren müssen innerhalb von 14 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren durch den Käufer schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden. Wird die Beschwerde innerhalb der festgelegten Frist für gültig erklärt, hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren, erneut zu liefern oder von der Lieferung Abstand zu nehmen und dem Käufer eine Gutschrift für den betreffenden Teil des Kaufpreises zu senden. Geringfügige und/oder übliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden. Beschwerden über ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zur selben Vereinbarung gehören. Nach der Verarbeitung der Waren durch den Käufer werden keine weiteren Beschwerden akzeptiert. Artikel 8: Muster und Modelle Wurde dem Käufer eine Probe oder ein Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, gilt dies lediglich als Hinweis, ohne dass die gelieferte Ware damit übereinstimmen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die gelieferte Ware damit übereinstimmen wird. Bei Vereinbarungen, die sich auf Immobilien beziehen, gilt auch die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Bezeichnungen lediglich als Hinweis, ohne dass die gelieferte Ware damit übereinstimmen muss. Artikel 9: Lieferung Die Lieferung erfolgt 'ab Werk/Laden/Lager'. Das bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer getragen werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment anzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder in dem Moment, in dem diese Ware ihm gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder nachlässig ist, die für die Lieferung notwendigen Informationen oder Anweisungen zu geben, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Werden die Waren geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Benötigt der Verkäufer Informationen vom Käufer für die Ausführung des Vertrages, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferzeit ist indikativ. Dies ist niemals eine strikte Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder eine Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Bei Teillieferung ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile separat in Rechnung zu stellen. Artikel 10: Höhere Gewalt Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für vom Käufer erlittene Schäden. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien jede Umstand, den der Verkäufer bei Vertragsschluss nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Ausführung des Vertrags vom Käufer nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, wie Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportprobleme und andere Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers. Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt die Umstände, dass Lieferanten, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen. Tritt eine Situation wie oben beschrieben ein, aufgrund derer der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, sind diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie der Verkäufer sie nicht erfüllen kann. Dauert die in dem vorherigen Satz beschriebene Situation 30 Kalendertage an, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Eine Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen. Artikel 11: Über tragung von Rechten Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit dinglicher Wirkung gemäß Artikel 3:83, zweiter Absatz, des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Article 12: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht Die sich beim Verkäufer befindlichen Gegenstände sowie die gelieferten Gegenstände und Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Verkäufers. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Gegenstände zurücknehmen. Wenn die vereinbarten Anzahlungen nicht gezahlt oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt wurde. In diesem Fall liegt ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt fallenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und auf erstes Anfordern die Police vorzuzeigen. Wenn Waren noch nicht geliefert wurden, die vereinbarte Anzahlung oder der Preis jedoch gemäß der Vereinbarung nicht bezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Lieferung erfolgt erst, wenn der Käufer vollständig und wie vereinbart bezahlt hat. Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaussetzung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Gerät maximal sechs Monate zu lagern. Nach Ablauf dieser Frist erlischt diese Verpflichtung, und das Gerät mit allen seinen Teilen geht in das Eigentum des Verkäufers über. Der Verkäufer kann mit der Vernichtung des Geräts fortfahren. Article 13: Haftung Jede Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags ergeben, ist immer auf den im konkreten Fall von den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) gezahlten Betrag beschränkt. Dieser Betrag wird um den Betrag der Selbstbeteiligung gemäß der entsprechenden Police erhöht. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten resultieren, ist nicht ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Produkten, die während des Transports durch den Käufer entstehen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus nicht normaler Verwendung resultieren. Article 14: Pflicht zur Beschwerde Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen über die durchgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann. Ist eine Beschwerde berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Waren zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen. Article 15: Garantien Wenn Garantien in den Vertrag aufgenommen sind, gilt folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass der verkaufte Gegenstand dem Vertrag entspricht, ohne Mängel funktioniert und für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach tatsächlicher Nutzung durch den Käufer für neue Controller, sofern nicht anders angegeben. Die beabsichtigte Garantie soll eine solche Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer festlegen, dass die Folgen eines Verstoßes gegen eine Garantie immer vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers kommen und dass sich der Verkäufer niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches hinsichtlich eines Verstoßes gegen eine Garantie berufen kann. Die Bestimmungen des vorherigen Satzes gelten auch, wenn der Verstoß dem Käufer durch Untersuchung bekannt oder bekannt geworden sein könnte. Die oben genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel infolge unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, das gekaufte Objekt für Zwecke zu verwenden, für die es nicht vorgesehen ist. Wenn die vom Verkäufer gewährleistete Garantie sich auf einen von einem Dritten hergestellten Gegenstand bezieht, ist die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt. Article 16: Anwendbares Recht Dieser Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Das niederländische Gericht ist zuständig. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Rechtsstreit als unangemessen belastend erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Article 17: Gerichtsstand Alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht vorgelegt.
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