Impressum & Informationen zum Verkäufer / Unternehmer
The Brand Lab B.V. Hoofdweg 370, 2908LC Capelle aan den IJssel Netherlands Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/odr Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Telefonnummer: +31851301459
E-Mail: [email protected]
- Als Verkäufer verpflichten wir uns, dass wir nur Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die den geltenden Vorschriften des Unionsrechts entsprechen.
- Artikel 1 - Definitionen Die Marke Voomy ist Eigentum von The Brand Lab B.V., mit Sitz in Capelle aan den IJssel, Handelskammernummer 81604688, in diesen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Bedingungen als Käufer bezeichnet. Die Parteien beziehen sich auf den Verkäufer und den Käufer gemeinsam. Der Vertrag bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien. Artikel 2 - Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch den Verkäufer oder in dessen Namen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Artikel 3 - Zahlung Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen kann in einigen Fällen eine Anzahlung verlangt werden. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung. Wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer das Inkasso einleiten. Die mit dem Inkasso verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn der Käufer sich weigert, an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen. Artikel 4 - Angebote, Kostenvoranschläge und Preise Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb der angegebenen Frist angenommen, verfällt es. Die in den Angeboten genannten Lieferfristen sind Richtwerte, deren Überschreitung den Käufer nicht zu einer Auflösung oder Entschädigung berechtigt, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis umfasst den Kaufpreis einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben. Artikel 5 - Rücktrittsrecht Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bestellung zu kündigen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Verbraucher die gesamte Bestellung erhalten hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn es sich um Produkte handelt, die nach den Spezifikationen des Käufers angefertigt wurden oder eine kurze Haltbarkeitsdauer haben. Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Während der Bedenkzeit hat der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig zu behandeln. Der Verbraucher darf das Produkt nur so weit auspacken oder benutzen, wie es für die Beurteilung der Frage, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem mitgeliefertem Zubehör und, wenn möglich, in der Originalverpackung an den Verkäufer zurückzusenden und dabei die angemessenen und klaren Anweisungen des Verkäufers zu befolgen. Artikel 6 - Änderung des Vertrages Stellt sich während der Ausführung des Auftrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, so passen die Parteien den Auftrag rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend an. Einigen sich die Parteien auf eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages, so kann sich dies auf die Ausführungsfrist auswirken. Der Verkäufer informiert den Käufer so schnell wie möglich darüber. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen, so informiert der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, so hat der Verkäufer anzugeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt. Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die dem Verkäufer zuzurechnen sind. Artikel 7 - Lieferung und Gefahrübergang Sobald die gekaufte Ware vom Käufer in Empfang genommen wird, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über. Artikel 8 - Inspektion und Reklamation Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder so schnell wie möglich danach zu untersuchen. Der Käufer hat zu prüfen, ob die Qualität und die Menge der gelieferten Waren dem entsprechen, was zwischen den Parteien vereinbart worden ist, oder ob die Qualität und die Menge den im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen genügen. Reklamationen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden. Ist die Reklamation innerhalb der genannten Frist begründet, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können vom Käufer nicht beanstandet werden. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Komponenten, die zu demselben Vertrag gehören. Nach der Verarbeitung der Waren durch den Käufer werden keine weiteren Reklamationen akzeptiert. Artikel 9 - Muster und Modelle Wenn dem Käufer ein Muster oder ein Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt gedient hat, ohne dass die gelieferten Waren dem entsprechen müssen. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die gelieferte Ware dem Muster oder Modell entsprechen soll. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Angabe der Fläche oder sonstiger Maße und Angaben nur als Anhaltspunkt dienen soll, ohne dass die gelieferte Ware diesen entsprechen muss. Artikel 10 - Lieferung Die Lieferung erfolgt "ab Werk/Lager/Lebensmittellager". Dies bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie dem Käufer liefert oder liefern lässt oder in dem die Waren dem Käufer vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Käufer die Annahme oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Wird die Ware ausgeliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten zu berechnen. Benötigt der Verkäufer zur Erfüllung des Vertrages Angaben des Käufers, so beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Angaben gemacht hat. Jede vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist ein Richtwert und keine strenge Frist. Im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Bei Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Artikel 11 - Höhere Gewalt Ist der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der Lage, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, so haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht hätte berücksichtigen können und aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer vernünftigerweise nicht erwartet werden kann. Beispiele hierfür sind Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, terroristische Handlungen, Unterbrechungen der Energieversorgung, Überschwemmungen, Erdbeben, Brände, Hausbesetzungen, Streiks, Aussperrungen, Änderungen staatlicher Vorschriften, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers. Darüber hinaus betrachten die Parteien es als höhere Gewalt, wenn Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer bei der Ausführung des Vertrags abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, diese Nichterfüllung ist dem Verkäufer zuzurechnen. Tritt eine Situation wie oben beschrieben ein, die den Verkäufer daran hindert, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu erfüllen, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dauert die im vorstehenden Satz beschriebene Situation 30 Kalendertage an, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen. Die Kündigung kann nur durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Artikel 12 - Abtretung von Rechten Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung ist als eine Bestimmung mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 zweiter Absatz des Bürgerlichen Gesetzbuches auszulegen. Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht Die beim Verkäufer vorhandene Ware sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den vereinbarten Preis vollständig bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Ware zurückfordern. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Anteils einzustellen. Dies stellt einen Verzug seitens des Schuldners dar. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht angelastet werden. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Explosion, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erstes Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Wenn die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Waren werden erst dann geliefert, wenn der Käufer vollständig und wie vereinbart gezahlt hat. Im Falle der Liquidation, der Zahlungsunfähigkeit oder des Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar. Artikel 14 - Haftung Die Haftung für Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrages ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der von der (den) betreffenden Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung gemäß der betreffenden Police. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind, ist nicht ausgeschlossen. Artikel 15 - Meldepflicht bei Beanstandungen Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die Reklamation muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, die es dem Verkäufer ermöglicht, angemessen zu reagieren. Stellt sich eine Reklamation als berechtigt heraus, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen. Artikel 16 - Garantien Wenn der Vertrag Garantien enthält, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Waren dem Vertrag entsprechen, ohne Mängel funktionieren und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab dem Erhalt der Ware durch den Käufer. Die vorgenannte Garantie zielt darauf ab, eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu schaffen, wobei die Folgen einer Garantieverletzung stets in vollem Umfang vom Verkäufer getragen werden und der Verkäufer sich im Falle einer Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann, selbst wenn die Verletzung dem Käufer bekannt war oder durch Nachforschungen hätte bekannt sein können. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unzulässigen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder wenn sie die Ware für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht bestimmt ist. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf Waren, die von einem Dritten hergestellt wurden, so beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie. Artikel 17 - Geistiges Eigentum The Brand Lab B.V. behält alle Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrechte, Patente, Marken, Designrechte usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder anderen Informationen, Zitaten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Prototypen usw., es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Kunde darf die vorgenannten geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von The Brand Lab B.V. nicht kopieren, ausstellen, an Dritte weitergeben oder anderweitig nutzen. Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen The Brand Lab B.V. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Geringfügige Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. The Brand Lab B.V. wird wesentliche inhaltliche Änderungen so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden besprechen. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen. Artikel 19 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Sitz von The Brand Lab B.V. befindet, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem gerichtlichen Verfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
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